Lebensmittel röntgen? Lebensmittelbestrahlung mit Gamma Strahlung

Montag, 19. April 2010
Kategorie: Allgemein

Die Bestrahlung von Lebensmitteln mit Gamma Strahlung, Röntgenstrahlung oder Elektronenstrahlung halten manche Experten für unbedenklich oder befürworten sie sogar, weil Keime abgetötet werden, die sonst schädlich sein könnten. Andere Experten schätzen dagegen den Einsatz von ionisierender Strahlung zur Haltbarmachung von Lebensmitteln für schlicht überflüssig ein, für schädlich oder gar gefährlich: Bei hygienisch korrekter Behandlung der Lebensmittel sei

eine radioaktive Bestrahlung unnötig, die Risiken vor allem beim Umgang mit der radioaktiven Strahlenquelle dagegen hoch. Sie plädieren dafür, auf Lebensmittelbestrahlung zu verzichten.

Vor allem vielen Verbrauchern ist jedoch die Behandlung von Lebensmitteln mit ionisierender Strahlung unangenehm oder sogar unheimlich. Doch was darf in der Europäischen Union überhaupt bestrahlt werden? Dürfen bestrahlte Lebensmittel von außerhalb der EU importiert werden? Und woran erkennt man, ob Lebensmittel bestrahlt wurden?

Lebensmittelbestrahlung in der Europäischen Union
Mittlerweile ist die Bestrahlung, bei der bestimmte Lebensmittel einer Gamma-Röntgen- oder Elektronenstrahlung ausgesetzt werden, nicht nur in den derzeit 27 EU-Mitgliedsstaaten erlaubt, sondern weltweit in knapp 40 weiteren Ländern.

Eine einheitliche Regelung innerhalb der EU, welche Lebensmittel bestrahlt werden dürfen, gibt es noch nicht. So ist zwar die Bestrahlung von Kräutern und Gewürzen aufgrund einer EU-Richtlinie von 1999 in allen EU-Mitgliedsstaaten erlaubt. Eine Bestrahlung, die darüber hinausgeht, steht jedoch derzeit deutlich weniger EU-Ländern offen.

Wer darf welche Lebensmittel bestrahlen?
Aktuell dürfen nur die sechs EU-Länder Polen, Italien, die Niederlande, Großbritannien, Frankreich und Belgien eine größere Auswahl von Lebensmitteln der Strahlenbehandlung unterziehen. Innerhalb dieser Länder variiert allerdings die Art der Lebensmittel, die bestrahlt werden, erheblich.

Während sich Polen und Italien nach derzeitigem Stand auf die Bestrahlung von Kartoffeln, Zwiebeln und Knoblauch beschränken, gehen andere Länder großzügiger mit diesem Verfahren um. So werden in den Niederlanden zudem Geflügel, getrocknetes Obst und Gemüse, Hülsenfrüchte, Getreideflocken und Eiklar bestrahlt, in Großbritannien außerdem verschiedene Gemüsesorten sowie Fische und Meeresfrüchte.

Noch großzügiger mit der Anzahl der zu bestrahlenden Lebensmittel gehen Frankreich und Belgien um. In Frankreich werden rund ein Dutzend Lebensmittel, darunter Kasein, Reismehl und tiefgefrorene Froschschenkel, einer Bestrahlung unterzogen, Belgien ist mit gut 17 Lebensmitteln Spitzenreiter der Bestrahlungsrangliste.

In Deutschland wird die Lebensmittelbestrahlung im Rahmen der sehr sperrig klingenden Lebensmittelbestrahlungsverordnung geregelt. Bisher war es nur erlaubt, Lebensmittel zu bestrahlen, die nicht für den Verbrauch hierzulande bestimmt waren.

Seit dem Jahr 2000 ist es der einheimischen Gewürzindustrie nun aber erlaubt, nicht mehr nur die für den Export bestimmten Produkte der Lebensmittelbestrahlung zu unterziehen, sondern auch die Gewürze, die im Inland verkauf werden sollen.

Die bestrahlten Lebensmittel aus anderen EU-Ländern dürfen in Deutschland eigentlich nicht verkauft werden, es sei denn, es gibt eine Ausnahmeregelung. An einer Positiv-Liste für alle EU-Länder, in der verbindlich geregelt wird, welche Lebensmittel bestrahlt werden dürfen, wird gearbeitet.

Woran erkennt man, ob Lebensmittel mit ionisierender Strahlung behandelt wurden?
Der aid infodienst erläutert auf seiner Webseite, woran man erkennen kann (oder könnte), ob Lebensmittel bestrahlt sind: “In den EU-Richtlinien zur Lebensmittelbestrahlung ist für jede Sprache genau festgelegt, mit welchen Worten die Kennzeichnung formuliert werden muss. Auf Deutsch muss es heißen: ‘bestrahlt’ oder ‘mit ionisierenden Strahlen behandelt’.”

In den USA gibt es ein Label zur Kennzeichnung bestrahlter Lebensmittel, das Radura-Symbol: Durchbrochener grüner Kreis mit einer stilisierten Blume in der Mitte, Abbildung bei Wikipedia. Im Handel ist es mir allerdings noch nie begegnet ist, obwohl ich danach Ausschau halte…

Doch wie sieht es in der Praxis aus? Das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit untersucht regelmäßig Lebensmittelproben auf radioaktive Strahlung und informiert darüber auf seiner Webseite:

  • Untersuchungen an 24 Proben getrockneter Pilze aus aller Welt im Jahr 2008 enthielten nur eine bestrahlte Probe aus den USA.
  • Im Jahr 2005 wurden 66 Proben asiatischer Lebensmittel getestet; von 21 asiatischen Nudel- oder Instantsuppen waren immerhin 14 bestrahlt und waren nicht gekennzeichnet. Herkunftsländer dieser Asia-Suppen: Thailand, Korea, Vietnam, Indonesien.
  • Tees werden seit 2003 untersucht. Waren damals noch rund 13 % der Proben mit ionisierender Strahlung behandelt worden, sank diese Zahl danach drastisch. Bei 40 getesteten Proben im Jahr 2009 (15 Proben Grün- und Schwarztee und 25 teeähnliche Produkte) ließ sich keine radioaktive Bestrahlung nachweisen.

Das Umweltinstitut München untersucht übrigens regelmäßig Pilze auf die Strahlenbelastung durch Tschernobyl, hier gibts mehr dazu.

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