Förderung von Prävention: Vorbeugen statt heilen

Einen Gesetzesentwurf zur Förderung der Prävention hat das Bundeskabinett am 20. März hat  beschlossen. Damit will die Bundesregierung auf die Veränderungen durch den demografischen Wandel in Deutschland reagieren und Grundlagen für mehr Gesundheitsförderung schaffen. Die Krankenkassen sollen mit rund 420 Millionen Euro die Versicherten dabei unterstützen, ein gesundes Leben zu führen. Dabei wird es zwei Schwerpunkte geben: Betriebliche Gesundheitsförderung und Gesundheitsförderung in Kindergärten, Schulen oder Altersheimen.

Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr erläutert: „Viele Krankheiten können vermieden werden, wenn frühzeitig auf bekannte Risikofaktoren wie Übergewicht, Bewegungsmangel oder etwa auf psychische Belastungen Einfluss genommen wird. Gerade bei Kindern und Jugendlichen ist es wichtig, frühzeitig gegenzusteuern. Es lohnt sich hier mehr zu investieren, damit Kinder gesund aufwachsen. Damit sie gesunde Erwachsene werden, die nicht an den Folgen einer Erkrankung leiden, die durch ein gesundheitsbewussteres Veralten hätte vermieden werden können. Wir müssen allen Kindern ein gesundes Aufwachsen ermöglichen. Deswegen sorgen wir dafür, dass die Krankenkassen gezielt Angebote in den Lebenswelten der Menschen machen, so zum Beispiel in Kindergärten, Schulen aber auch in Betrieben oder Senioreneinrichtungen. Die Angebote müssen, qualitätsgesichert, zielorientiert und evaluiert sein. Dass heißt, es muss klar sein, dass sie einem jungen Menschen im Kiez, einem Arbeitnehmer oder einer älteren Person helfen, gesundheitliche Risiken zu minimieren und so die Gesundheit zu erhalten.“

Je früher Präventionsmaßnahmen greifen, desto eher können gesundheitliche Risikofaktoren beeinflusst werden. Der Gesetzentwurf stellt deshalb sicher, dass  Krankenkassen schon ab dem Kindesalter mit gezielten Präventionsangeboten auf eine gesündere Lebensweise der Versicherten hinwirken können. Dabei sollen sich die Kassen an gesetzlich festgelegten Gesundheitsförderungszielen wie „gesund aufwachsen“ und „gesund älter werden“ orientieren. So kann ein wesentlicher Beitrag zur Verhinderung insbesondere vieler chronischer Erkrankungen geleistet werden. Die Krankenkassen sollen künftig nur noch qualitätsgesicherte Präventionsmaßnahmen finanzieren.

Für Präventionsleistungen sollen die Krankenkassen insgesamt doppelt so viel ausgeben wie bisher (aktueller Ausgaben-Richtwert: jährlich 3,01 Euro je Versichertem; Ausgaben-Richtwert ab 2014: jährlich 6 Euro je Versichertem). In diesem Rahmen sollen die Krankenkassen ihre Ausgaben für Leistungen zur betrieblichen und außerbetrieblichen Gesundheitsförderung mindestens verdreifachen.

Ab 2014 sollen die Krankenkassen für Leistungen zur betrieblichen Gesundheitsförderung jährlich mindestens 2 Euro je Versicherten ausgeben (Ausgaben 2011: jährlich je 0,61 Euro). Für Leistungen in den Lebenswelten der Versicherten sind jährlich mindestens 1 Euro je Versicherten vorgesehen (Ausgaben 2011: jährlich je 0,33 Euro ). Mit diesen Mitteln und mit Hilfe der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung können die Krankenkassen verstärkt Angebote der Länder und der Kommunen im direkten Lebensumfeld der Versicherten unterstützen. Dies ermöglicht es, gerade auf die Menschen zuzugehen, die bislang nur schwer mit gesundheitsfördernden Maßnahmen erreicht werden konnten.

Ferner sieht der Gesetzentwurf Verbesserung für die Prävention bei Kindern und Jugendlichen vor. Alle Krankenkassen sollen in Zukunft die Kosten für Kinderfrüherkennungsuntersuchungen über das sechste Lebensjahr hinaus bis zum vollendeten zehnten Lebensjahr übernehmen. Die bisher im Grundschulalter bestehende Versorgungslücke bei U-Untersuchungen kann damit geschlossen werden.

Ein besonderes Anliegen des Gesetzentwurfs ist es, stärker als bisher Präventionsaspekte bei den Früherkennungsuntersuchungen für Kinder sowie bei den Gesundheitsuntersuchungen für Erwachsene (sogenannter Check-up) zu berücksichtigen. Die Ärztinnen und Ärzte sollen deshalb die Versicherten auf der Grundlage der individuellen gesundheitlichen Risiken und Belastungen präventionsorientiert beraten und ggf. eine Präventionsmaßnahme empfehlen. Auch dies wird dazu beitragen, dass Präventionsangebote, insbesondere die der Krankenkassen, gezielt diejenigen Menschen erreichen, die sie benötigen.

Weiterhin sieht der Gesetzentwurf Erleichterungen für Versicherte mit besonderen beruflichen oder familiären Belastungssituationen vor. Beispielsweise haben Versicherte in Schichtarbeit oder pflegende Angehörige häufig Schwierigkeiten, die Präventions- und Vorsorgeangebote am Wohnort in ihren regulären Tagsablauf zu integrieren. Sei sollen deshalb Präventionsangebote in kompakter Form fernab des Alltags, auch in anerkannten Kurorten, in Anspruch nehmen können. Um den Anreiz zur Inanspruchnahme zu stärken, soll die Obergrenze des tägliches Krankenkassenzuschusses von bisher 13 Euro auf 16 Euro für Versicherte sowie von 21 Euro auf 25 Euro für chronisch kranke Kleinkinder erhöht werden.

Der Gesetzentwurf betont die gesamtgesellschaftliche Verantwortung für Prävention und Gesundheitsförderung. Er setzt deshalb auf eine zielbezogene Zusammenarbeit der unterschiedlichen Präventionsakteure. Der Bundesgesundheitsminister wird Länder und Kommunen,  Sozialpartner und weitere maßgebliche Akteure zu einer ressortübergreifenden Ständigen Präventionskonferenz einladen, um die Entwicklung und Umsetzung gemeinsamer nationaler Gesundheitsförderungs- und Präventionsziele zu fördern.

Quelle: Pressemitteilung des Bundesgesundheitsministeriums vom 22.3.2013

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