Bundeskartellamt zieht sich zurück aus der Kontrolle von Krankenkassen: Konkurrenz belebt bekanntermaßen das Geschäft und im Wettbewerb müssen Unternehmen sich anstrengen, um Kunden zu gewinnen und zu behalten. Damit die Rechte der Verbraucher bei Absprachen nicht auf der Strecke bleiben, wacht das Bundeskartellamt über Zusammenschlüsse von Unternehmen und greift ein, wenn der Wettbewerb gefährdet ist und Fehlentwicklungen zu Ungunsten des freien Marktes drohen.
Doch gilt das, was für Wirtschaftsunternehmen so selbstverständlich ist, auch für Krankenkassen? „Nein“, urteilte das Hessische Landessozialgericht im September 2011; Krankenkassen seien keine Unternehmen im Sinne des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Das Bundeskartellamt reagierte darauf mit der Beendigung seiner Überprüfungen und zog sich aus der Überwachung der Krankenkassen zurück.
Fusionen von Kassen zu Ungunsten der Versicherten?
Dass die Zahl der Krankenkassen nach einer wahren Welle von Fusionen von 2000 bis 2011 von mehr als 400 auf rund 150 zurückgegangen war (Mitte der neunziger Jahre hatte es sogar über 1000 gegeben!), zeigt eine Tendenz, die sich bei mangelnder Kontrolle jedoch äußerst wettbewerbsschädigend auswirken kann.
Der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen betont zwar, dass ein überwiegender Teil der Kassenleistungen sowieso einheitlich festgelegt sei und durch Fusionen keine Kernleistungen gefährdet wären, doch Zusatzleistungen, Bonusprogramme und andere Angebote, die dem Wettbewerb unter den Kassen dienen, verlieren durch Zusammenschlüsse von Kassen immer mehr an Bedeutung. Versicherte haben weniger Möglichkeiten, individuell passende Konzepte auszuwählen.
Krankenkassen-Fusion: Pro und Contra Kontrolle
Der spontane Rückzug des Bundeskartellamts aus der Fusionskontrolle zog eine große Diskussionswelle nach sich: Freie Wahl der Zusatzbeiträge gestatten? Oder doch Anwenden des europäischen Kartellrechts? Unternehmen mit Gewinnerzielungsabsicht oder dem nationalen Solidaritätsgedanken verpflichtete Institutionen?
In einem Sondergutachten äußert sich die Monopolkommission der Bundesregierung zur bevorstehenden achten Novelle des GWB und empfiehlt darin die Anwendung der Fusionskontrolle auf die gesetzlichen Krankenkassen.
Andernfalls könne das Gesundheitswesen durch die wachsende Marktmacht der Kassen bedroht sein, so Justiu Haucap, Vorsitzender der Kommission. Anders die Meinung des Bundesrats: Er lehnt die Fusionskontrolle in einer Stellungnahme im Mai 2012 ab.
8. GWB-Novelle steht kurz bevor
Am 6. Juli 2012 hat die Monopolkommission dem Bundesminister für Wirtschaft und Technologie, Dr. Philipp Rösler ihr 19. Hauptgutachten zum Zeitraum 2010/2011 mit dem Titel „Stärkung des Wettbewerbs bei Handel und Dienstleistungen“ übergeben.
Nun erwarten also alle gespannt den Ausgang des laufenden Gesetzgebungsverfahrens. Der im März 2012 eingebrachte Gesetzentwurf zur 8. Novelle GWB sieht die Anwendbarkeit kartellrechtlicher Vorschriften vor, doch der Verband der Ersatzkassen e.V. warnte in einer Pressemitteilung eindringlich vor dieser Reglementierung.
Gesetzliche Krankenkassen arbeiteten schließlich nicht mit Gewinnabsicht, so Ulrike Elsner als Vertreterin des vdek-Vorstandes in der Pressemeldung, und die Anwendung des Kartellrechtes auf die Krankenkasse führe zu Kostensteigerungen und Arbeitsbehinderungen.
Weitere Informationen
Carsten Grave: Krankenkassen und Fusionskontrolle – Entscheidung zugunsten des Wettbewerbs
Beitrag im Ärzteblatt: Krankenkassen wollen nicht unter das normale Wettbewerbsrecht fallen
Roberta Wendt: BMWi erhält Entscheidungskompetenz über Kassenfusionen
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