Was sich anhört, wie die anglophile Namensneuschöpfung, ist in Wahrheit Jahrhunderte alt und Objekt aktueller Forschung: Stevia, auch Süßkraut, Süßblatt oder Honigkraut genannt. Das Stichwort »süß« trifft allerdings zu. Stevia rebaudiana, so der korrekte wissenschaftliche Name, ist ein Korbblütler aus der Gattung der Stevien. Die Staude kommt ursprünglich aus Südamerika, aus dem Grenzgebiet zwischen Brasilien und Paraguay, wird aber mittlerweile auch in Korea, Japan und China als natürliches, kalorienfreies Süßungsmittel verwendet.
Das Honigblatt, wie Stevia auch genannt wird, enthält Steviosid und Rebaudiosid, natürliche Süßstoffe, die zu den Steviolglycosiden gehören und vierzig bis dreihundert Mal stärker süßen als Rübenzucker. In Paraguay verwenden die Guarani-Indianer Stevia schon seit Jahrhunderten, um ihren Mate-Tee zu süßen.
In Asien wird der Süßstoff seit über dreißig Jahren als Nahrungsergänzungsmittel verwendet, Steviosid deckt dort über 40 Prozent des Süßstoffmarktes. Auch in den USA ist er zugelassen und die Weltgesundheitsorganisation WHO hat keine Bedenken, so lange bei der täglichen Aufnahme ein bestimmter Wert nicht überschritten wird.
Stevia Zulassung – ein langer Weg bis auf den Lebensmittelmarkt
In Europa jedoch ist Stevia nicht als Lebensmittel zugelassen. Die Novel-Food-Verordnung, die 1998 in Kraft trat, verlangt nämlich von Lebensmitteln, die bis zu diesem Zeitpunkt nicht in nennenswertem Umfang in der EU verzehrt worden sind, eine besondere Zulassung.
Diese wird nur erteilt, wenn in aufwendigen Versuchreihen nachgewiesen wird, dass das neue Lebensmittel keine schädigende Wirkung auf Menschen besitzt. Die vorhandenen Daten waren bislang jedoch für eine Zulassung nicht ausreichend.
Stevia wurde in Tierversuchen an Hamstern, Ratten und Mäusen getestet, dabei traten fruchtschädigende und genverändernde Effekte auf. Und die negativen Auswirkungen auf den männlichen Genitaltrakt bei Ratten führten dazu, dass sich manche Ratte nicht mehr als echtes Männchen fühlen konnte.
Befürworter von Stevia hielten diesen Ergebnissen entgegen, dass die Dosierungen so hoch waren, dass ein erwachsener Mensch hochgerechnet täglich ungefähr die Hälfte seines eigenen Körpergewichtes an frischen Stevia-Blättern zu sich nehmen müsste. Ein eher unwahrscheinliches Szenario.
Doch in den vergangenen anderthalb Jahrzehnten wurde weitergeforscht. Eine aktuelles Gutachten der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit EFSA aus dem Jahr 2011 geht anhand zahlreicher wissenschaftlicher Studien mittlerweile davon aus, dass Steviolglykoside in einer maximal erlaubten Tageshöchstdosis von 4 mg pro Kilogramm Körpergewicht (ADI-Wert) unbedenklich sind und weder als karzinogen (krebserzeugend) noch als genotoxisch oder als giftig für Vererbung oder Entwicklung anzusehen sind. Die EFSA warnt allerdings ebenfalls davor, daß der ADI-Wert z. B. bei Kindern, die Stevia-gesüßte Limonade trinken, deutlich überschritten werden könnte.
Die Universität Hohenheim erläutert auf ihrer Stevia-Seite, wie das Zulassungsverfahren jetzt weitergehen kann: nach ihren Auskünften „soll ein Verordnungsentwurf bis zum 28. Juni 2011 erstellt werden. Als nächster Schritt wird dieser Entwurf im Europäischen Rat besprochen und gegebenenfalls auch beschlossen. Es könnte dann bis zum Ende des Jahres 2011 oder Anfang 2012 zu einer Zulassung der Steviolglykoside in der EU kommen.“
Stevia als kosmetisches oder pharmazeutisches Produkt
Sie können aber auch in die Apotheke gehen oder sich an den Internet-Händler ihres Vertrauens wenden. Denn es gibt eine Lücke im Gesetz. Stevia ist zwar nicht als Lebensmittel zugelassen, jedoch als »kosmetisches« bzw. »pharmazeutisches« Produkt.
So haben Sie auch hierzulande die Möglichkeit, im Selbstversuch zu testen, wie Ihnen das natürliche, kalorienfreie Süßungsmittel aus der Stevia-Pflanze bekommt. Hat der Zuckerersatz Stevia wirklich herzstärkende und blutdrucksenkende Wirkung? Hilft es gegen Sodbrennen? Diese Eigenschaften werden ihm nachgesagt, sind allerdings noch nicht wissenschaftlich bestätigt. Wer diesen Weg wählt, sollte jedoch bedenken, dass die hygienischen Anforderungen an Lebensmittel ganz andere sind als diejenigen, die an pharmazeutische Produkte gestellt werden.
Stevia kaufen und/oder selber ziehen
Wenn Sie einen grünen Daumen haben, können Sie auch eine Stevia-Pflanze kaufen oder aus Samen der Stevia rebaudiana selbst Pflanzen ziehen und sie dann verarbeiten. Allerdings ist das keine ganz leichte Aufgabe, die Samen dürfen nicht älter als ein halbes Jahr sein, und selbst bei frischen Samen keimen nur rund 15 Prozent.
Weiterführende Informationen
- Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit EFSA bewertet die Sicherheit von Steviolglycosiden. 26. Januar 2011
- Scientific Opinion on the safety of steviol glycosides for the proposed uses as a food additive. EFSA Journal 2010;8(4):1537. doi:10.2903/j.efsa.2010.1537
- Bundesinstitut fu?r Risikobewertung (BfR): Su?ße und aromatische Bla?tter von Stevia rebaudiana und dem Chinesischen Brombeerstrauch (Rubus suavissimus S. Lee). 2003
- Thomas Janßen: Stevia: Süßes Kochen und Backen mit Stevia.
- Barbara Simonsohn: Stevia – Sündhaft süß und urgesund (Die Alternative zu Zucker und Süßstoffen).
- Jeffrey Goettemoeller: Stevia: Das süße Blatt vom Garten auf den Tisch. Anbau, Ernte, Rezepte. Mit Samentüte.
- Gina Martin-Williams: Das Stevia-Backbuch: Natürlich süßen & schlank bleiben
- Tanja Gruber: Lecker! 100 Rezepte: glutenfrei, laktosefrei, fruktosearm – mit Stevia
- Brigitte Speck: Backen mit Stevia
Hallo,
vielen Dank für den interessanten Artikel. Ich habe mich selber zuvor schon über Stevia informiert, konnte aber auch noch einmal neue Erkenntnisse gewinnen. Ich bin wirklich gespannt, ob es zu einer Zulassung in Deutschland kommen wird und wann diese dann ggf. sein wird. Ich würde das Produkt gerne einmal testen, jedoch erst, wenn die Unbedenklichkeit wirklich nachgewiesen ist.
Viele Grüße,
Phillip