Petition unterzeichnen Schutz der Verwendung traditioneller Heilkräuter

Mit der Richtlinie zur Verwendung traditioneller und pflanzlicher Medizinischer Produkte THMPD (Richtlinie 2004/24/EG) Traditional Herbal Medicinal Products Directive (Directive 2004/24/EC) soll ab 30. April 2011 die Verwendung zahlreicher traditioneller Heilkräuter und damit hergestellter Produkte wie z. B. Nahrungsergänzungsmittel illegal werden, wenn es nach der EU und den Interessen großer Pharmakonzerne geht.

Anmerkung: Da durch die stark verkürzte Schreibweise hier offenbar bei manchen Leuten der Eindruck entsteht, es würden ‚Verschwörungstheorien‘ propagiert, wird hiermit den Verweis auf Interessensgruppen gestrichen.

Das betrifft nicht nur traditionelle europäische Heilkräuter, auch die verwendeten Mischungen aus Ayurveda, TCM und anderen „ganzheitlichen“ Medizinsystemen wären betroffen. Heidi Stevenson hat auf der Webseite von GoPetition eine Petition an die EU vorbereitet, in der zum Stop der Richtlinie aufgerufen wird – hier kann man die Petition unterzeichnen, um die traditionelle Verwendung von Heilkräutern in der Europäischen Union zu schützen. Und hier gibts noch eine Übersetzung der Petition ins Deutsche.

Die Alliance for Natural Health Europe (www.anh-europe.org) und die European Benefyt Foundation (www.benefyt.eu) wollen gegen die Richtlinie in ihrer derzeitigen Form vor Gericht ziehen.

Hier ein (englischsprachiges) Video zur Richtlinie:

Weiterführende Informationen

ANH-Informationen zur THMPD

Antworten auf häufige Fragen zur THMPD

4 Kommentare

  1. Hast Du die Richtlinie mal gelesen? Traditionelle Heilkräuter sind explizit nicht betroffen. Hysterie ist schön lesbar, Verschwörungstheorien sind so kuschelig. Aber sie ersparen Dir nicht das Lesen. Nimm mal Abschnott 4 und 6 und erkläre, wie dies mit Deiner Panikmache vereinbar ist. Danke

    • „Traditionelle und pflanzliche medizinische Produkte“ (es geht nicht ausschließlich um einfache Heilkräuter, sondern auch um Produkte, die diese Heilkräuter enthalten) sind unserem Verständnis nach sehr wohl betroffen – und nach dem Verständnis der Kommission übrigens ebenfalls.

      Wie die Kommission in einer Mitteilung an das Europäische Parlament und den Rat (siehe PDF Mitteilung der Kommission ) selbst feststellt, kommen viele Arzneimittel aus der anthroposophischen Medizin, aus Ayurveda und TCM „nach dem geltenden gemeinschaftsrechtlichen Rahmen möglicherweise nicht für eine Zulassung bzw. eine vereinfachte Registrierung in Frage“ z. B. wegen der Zusammensetzung des Arzneimittels oder des Verabreichungswegs.

      Auch der verlangte Nachweis der traditionellen Verwendung in der Gemeinschaft kann der Zulassung/Registrierung einen Riegel vorschieben: „Die traditionelle Verwendung von traditionellen pflanzlichen Arzneimitteln wird durch bibliografische Angaben oder Berichte von Sachverständigen nachgewiesen, die belegen, dass das betreffende oder ein entsprechendes Arzneimittel seit mindestens 30 Jahren, davon mindestens 15 Jahre in der Gemeinschaft, medizinisch verwendet wird.
      Diese Vorschrift liegt darin begründet, dass sich nur schwer nachprüfen lässt, ob Angaben über die Verwendung außerhalb der Gemeinschaft eine zuverlässige Grundlage für die Bewertung der Wirksamkeit und insbesondere der Unbedenklichkeit eines Arzneimittels darstellen.
      Für traditionelle Arzneimittel aus anderen Teilen der Welt ist es aber schwer, diese Vorschrift der mindestens 15jährigen Verwendung in der Gemeinschaft zu erfüllen. In diesen Fällen muss der HMPC mit dem Arzneimittel befasst werden und in einer Stellungnahme bewerten, ob alle übrigen Bedingungen für eine vereinfachte Registrierung nach Artikel 16a der Richtlinie 2001/83/EG erfüllt sind. Diese Umstände können manchen traditionellen pflanzlichen Arzneimitteln aus Drittländern den Zugang zum europäischen Markt verbauen.“

      Und viertens ist die Vorschrift, daß traditionelle pflanzliche Arzneimittel ohne ärztliche Aufsicht verwendbar sein müssen, eine deutliche Blockade: „In der Richtlinie 2004/24/EG ist vorgeschrieben, dass traditionelle pflanzliche Arzneimittel dazu bestimmt und konzipiert sein müssen, ohne ärztliche Aufsicht angewendet zu werden. Dies würde für geringfügige Störungen oder harmlose Symptome gelten. Manche traditionellen pflanzlichen Arzneimittel erfüllen diese Kriterien jedoch nicht und sind auch nicht dazu geeignet, ohne Aufsicht eines qualifizierten Arztes angewandt zu werden. Traditionelle Arzneimittel mit therapeutischen Indikationen wie Krebs, psychiatrische Leiden, Infektionskrankheiten wie Hepatitis oder Influenza, Herz-Kreislauf-Erkrankungen oder Stoffwechselkrankheiten wie Diabetes sind für die Verabreichung ohne ärztliche Aufsicht ungeeignet.“

      Das Fazit der Kommission: „Medizinische Traditionen, wie die oben aufgeführten, gehen von einer ganzheitlichen Betrachtungsweise aus, und die Vorschriften für das vereinfachte Registrierungsverfahren nach der Richtlinie 2004/24/EG sind ungeeignet für die umfassende Regulierung solcher medizinischen Praktiken. Um solche Traditionen zu regulieren, wäre ein anderes Vorgehen nötig, als es mit der Richtlinie 2004/24/EG eingeführt wurde.“

      Sämtliche Zitate stammen aus dem PDF der Mitteilung an die Kommission, kursive Hervorhebungen von uns.

  2. Es frreut mich, dass Du Dir nun doch die Zeit genommen hast, das Dokument auch einmal zu überfliegen. Es bleibt so nicht mehr bei der hysterischen Schrei(b)erei.
    Also: die Grundzüge der Richtlinie bedeuten nichts weniger als den Schutz der Nutzer. Mittel, die nicht bekannt sind (also nicht seit längerer Zeit in der Gemeinschaft eingesetzt werden) können eben nicht mal so eben locker als Medikament verkauft und für schwerwiegende Krankheiten eingesetzt werden.
    Mensch, natürlich beschränkt es sich darauf, Mittel, die keine klinische Prüfungsphase durchlaufen haben – deren mögliche Nebenwirkungen (allergische Reaktionen? Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten, etc.) also aus irgendwelchen Gründen nicht bewiesen werden sollten, nur *als Medikamente* zuzulassen, wenn sie nicht unter ärztlicher Aufsicht eingenommen werden müssen. Schlicht, weil niemand die Nebenwirkungen testen wollte.
    Ein Auto, das nicht dem TÜV vorgestellt wird, soll eben nicht am öffentlichen Strassenverkehr teilnehmen (auch wenn es nach Erfahrung einiger Nutzer noch so schnell, schön, sauber und effizient fährt). Es geht hier nicht um vorgeschriebene Tests „der Pharmaindustrie“. Es geht darum: wenn klinische Tests nicht vorliegen und nicht angestrebt werden, dann kommt das Medikament in eine andere Klasse.

    Auf den Punkt gebracht heißt es: Arzneimittel, die die Sicherheit von verschreibungspflichtigen Mitteln haben sollen (ärztliche Aufsicht, Nebenwirkungen, Verträglichkeiten), sollen die gleichen Tests durchlaufen haben. Wer diese Tests nicht möchte, kann das Mittel zulassen lassen, wenn die Unbedenklichkeit auf anderem Wege (‚Verwendung in der Gemeinschaft über einen Zeitraum von 15 Jahren‘) nachgewiesen werden kann. Was ist daran schlecht?

    Angenommen, Du hast permanent Magenschmerzen und weißt auch, dass Du auf manche Dinge allergische Reaktionen entwickelst. Auf dem Markt sind zwei pflanzliche Mittel. Eins, das auch Deine Oma schon gerne verwendete und eins, das seit gestern im Regal auftaucht – mit Heilungsversprechen, aber keiner Historie, keinen Angaben zu Verträglichkeiten, Wechselwirkungen, etc. Welches würdest Du nehmen?
    Darum geht es.

  3. Danke für die Korrekturen im Text oben – es wird, zusammen mit Deinen Ausführungen zu meinem Kommentar – dadurch durchaus lesbarer. Wenn man jetzt noch die Behauptung überprüfen könnte, die Verwendung zahlreicher traditioneller Heilkräuter würde durch die Regelung *illegal*, wäre man evtl. noch näher an einer objektiven Betrachtung. Das Problem ist doch, dass extreme Texte nur von Sympathisanten gelesen und geliebt werden.
    Noch ein Hinweis zum „Fazit der Kommission“ in Deinem Kommentar meines Kommentars. Es liest sich hier so als würden Medizinische Traditionen umfassend ausgeschlossen werden. Der Originaltext sagt aber eher das Gegenteil. Es wird dort klargestellt, dass man eben nicht ganze Verfahren, Theorien oder Traditionen als ganze bewerten möchte, sondern bei der produktspezifischen Bewertung bleibt. „Daher plant die Kommission auch nicht, den Anwendungsbereich des vereinfachten Registrierungsverfahrens auf ganze traditionelle Medizinsysteme auszuweiten.“ Was wiederum von Vertretern alternativer Medizinsysteme begrüßt werden würde „In der öffentlichen Konsultation haben Anhänger der drei folgenden traditionellen Heilsysteme, in denen Arzneimittel mit langjähriger Verwendungstradition eingesetzt werden, eine umfassende Regulierung ihrer Traditionen in der EU befürwortet: die anthroposophische, und die ayurvedische Medizin sowie die Traditionelle Chinesische Medizin. Es wurde der Vorschlag geäußert, den Nachweis der plausiblen Wirksamkeit nicht für ein einzelnes Arzneimittel, sondern für den Therapieansatz als solchen zu verlangen.“
    Danke nochmal.

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